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Geschichte und gesetzlicher Hintergrund
Als einer der Gründer des OIV (Internationales Weinamt) hat Ungarn
eine lange weinbauliche und kellerwirtschaftliche Tradition. Wie in
anderen, für den Weinbau geeigneten Gebieten Europas, auch im
Karpatischen Becken gehen die Spuren des Weinbaus und der
Weinherstellung zu mehr als zwei Jahrtausenden zurück.
Um die Qualität sicherzustellen und die Fälschung zu verhindern,
wurden fachlichen und gesetzlichen Regelungen dieser Tätigkeiten schon
verhältnismässig früh erarbeitet. Die ersten diesartigen Regeln
stammen aus dem 16. Jahrhundert. Das erste Gesetz über die
Weinwirtschaftsräte, das der heutigen Regelung ähnlich war, wurde in
1894 erlassen und war bis zum Anfang der Diktatur nach dem zweiten
Weltkrieg in Kraft.
Das heutige Gesetz über die Weinwirtschaftsräte wurde vom
Parlament nach der politischen Wende in 1989/1990, am 27. Dezember
1994, verabschiedet. Das System der Weinwirtschaftsräte wurde
stufenweise aufgestellt: als letzte wurde am 28. März 1996 der
Nationale Ungarische Weinwirtschaftsrat gegründet. Bei der
Vorbereitung des Gesetzes über die Weinwirtschaftsräte wurden die
alten Traditionen und das frühere Gesetz, sowie - um die Regelung mit
den Vorschriften und Praxis in der EU in Einklang zu bringen - die
entsprechenden Regelungen der wichtigsten Weinbauländer der EU vor den
Augen gehalten.
Struktur
Laut Angaben des Zentralen Statistischen Amtes ist die
Weinbaufläche Ungarns 130.000 ha. Davon gehören etwa 76.000 ha zu den
Weinwirtschaftsräten, die die Flächen der Anbaugebieten und die sog.
Weinbau-Lokationen einschliessen. Diese letzteren sind geographisch
nicht eng an den Weinbaugebieten gebunden, liefern jedoch
traditionsgemäss gute Qualität und verfügen über Lagen mit günstigen
Gegebenheiten.
Das System der Weinwirtschaftsräte funktioniert als öffentliche
Körperschaft. Dies bedeutet, dass die Mitgliedschaft, dem Gesetzt
entsprechend, für die Trauben- und Weinerzeuger sowie Weinhändler
zwingend vorgeschrieben ist, gleichzeitig aber die
Weinwirtschaftsräte, ähnlich wie die autonomen bürgerlichen
Organisationen, selbstverwaltend sind.
Das System der Weinwirtschaftsräte besteht aus drei
Ebenen.
Seine grundlegenden und wichtigsten Einheiten, die lokalen
Weinwirtschaftsräte vetreten die Weinberge um eine oder
mehreren Gemeinden und harmonisieren, koordinieren und regeln die
Weinerzeugung und Weinhandel in den betroffenen Ortschaften. Zur Zeit
gibt es 313 Weinwirtschaftsräte in Ungarn.
Die Vertreter aller Weinwirtschaftsräte, die einem bestimmten
Anbaugebiet angehören, bilden den Regionalen
Weinwirtschaftsrat. Nach dem Gesetz darf ein Regionaler
Weinwirtschaftsrat den Weinwirtschaftsräten nicht Anweisungen geben,
jedoch, weil er von ihren Präsidenten und Vertretern zusammengestellt
ist, versucht er, die Gestaltung bzw. Erhaltung des einheitlichen
Gesichtes des gegebenen Anbaugebietes zu helfen. Er wacht ebenfalls
darüber, dass die einzelnen Weinwirtschaftsräte nicht die Interessen
von einander stören, gehe es um die Technologie, um den Handel oder
anderen Angelegenheiten. Zur Zeit gibt es 22 Anbaugebiete und
dementsprechend auch 22 Regionalen Weinwirtschaftsräte in Ungarn.
Die Präsidenten aller Regionalen Weinwirtschaftsräte sowie jeweils
ein zusätzlicher Vertreter, zusammen mit dem Generalsekretär, bildet
den Nationalen Ungarischen Weinwirtschaftsrat. Diese
Körperschaft vertetet die Interessen der ungarischen Weinwirtschaft
und koordiniert die fachlichen und ökonomischen Interessen der
Anbaugebiete.
Die Ausbildungs- und Forschungsinstitutionen des Weinsektors sowie
die Organen der öffentlichen Verwaltung, zusammen mit den Vertretern
zahlreicher Organisationen der Weinwirtschaft nehmen in der Arbeit des
Nationalen Ungarischen Weinwirtschaftsrates und der Regionalen
Weinwirtschaftsräte teil, haben jedoch nur Beraterstatus.
Das System der Weinwirtschaftsräte ist grundsätzlich
selbstversorgend, da in erster Linie die Einzahlungen seiner
Mitglieder seine finanzielle Quelle bedeuten. Diese wird von der
staatlichen Unterstützung ergänzt, die die Weinwirtschaftsräte
deswegen erhalten, weil sie Verwaltungsaufgaben übernommen haben, die
früher von staatlichen Behörden durchgeführt wurden.
Aufgaben
Eine der wichtigsten Aufgaben der Organisation ist die Sicherung
des Schutzes der Ursprungsbezeichnungen. Zu diesem Zweck kontrolliert
sie die Anpflanzungen bezüglich der Lage, der Sorte sowie der
Einhaltung anderer spezifischen Vorschriften. Durch die Erarbeitung
der Regelungen der Weinwirtschaftsräte und der Kontrolle ihrer
Einhaltung regelt sie diejenige Elemente des Weinbaues, der
Weinbereitung und teilweise des Handels, die die wichtigsten sind und
die grösste Wirkung auf die Qualität haben. Es ist der Leiter (der
sog. "Richter") des Weinwirtschaftsrates, der die Ursprungsbestätigung
für jede einzelne erzeugte Traubenmenge ausgibt, die dann auch die
Kontrolle der Herkunft des Weines ermöglicht.
Die Erzeuger sind verpflichtet, ihre Erzeugung und Bestand den
Weinwirtschaftsräten zu melden, die die Daten elektronisch
verarbeiten.
Eine andere wichtige Tätigkeit der Weinwirtschaftsräte ist die
Gestaltung oder - wo es schon existiert - der Schutz des
Erscheinungsbildes.
Der Nationaler Ungarischer Weinwirtschaftsrat ist ein Produktrat,
d.h. die Regierung lässt sich von ihm beraten, wenn Fragen der
Regelung, Marktmassnahmen oder anderen Angelegenheiten bezüglich der
Weinwirtschaft besprochen werden sollen.
Dr. András Urbán
Secretary general of the National Council of Wine Communities
Das ungarische für den "Weinwirtschaftsrat" ist
"hegyközség", dessen wortgetreue Übersetzung
"Berggemeinde" wäre
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