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Februar 2001
 

Geschichte und gesetzlicher Hintergrund

Als einer der Gründer des OIV (Internationales Weinamt) hat Ungarn eine lange weinbauliche und kellerwirtschaftliche Tradition. Wie in anderen, für den Weinbau geeigneten Gebieten Europas, auch im Karpatischen Becken gehen die Spuren des Weinbaus und der Weinherstellung zu mehr als zwei Jahrtausenden zurück.

Um die Qualität sicherzustellen und die Fälschung zu verhindern, wurden fachlichen und gesetzlichen Regelungen dieser Tätigkeiten schon verhältnismässig früh erarbeitet. Die ersten diesartigen Regeln stammen aus dem 16. Jahrhundert. Das erste Gesetz über die Weinwirtschaftsräte, das der heutigen Regelung ähnlich war, wurde in 1894 erlassen und war bis zum Anfang der Diktatur nach dem zweiten Weltkrieg in Kraft.

Das heutige Gesetz über die Weinwirtschaftsräte wurde vom Parlament nach der politischen Wende in 1989/1990, am 27. Dezember 1994, verabschiedet. Das System der Weinwirtschaftsräte wurde stufenweise aufgestellt: als letzte wurde am 28. März 1996 der Nationale Ungarische Weinwirtschaftsrat gegründet. Bei der Vorbereitung des Gesetzes über die Weinwirtschaftsräte wurden die alten Traditionen und das frühere Gesetz, sowie - um die Regelung mit den Vorschriften und Praxis in der EU in Einklang zu bringen - die entsprechenden Regelungen der wichtigsten Weinbauländer der EU vor den Augen gehalten.

Struktur

Laut Angaben des Zentralen Statistischen Amtes ist die Weinbaufläche Ungarns 130.000 ha. Davon gehören etwa 76.000 ha zu den Weinwirtschaftsräten, die die Flächen der Anbaugebieten und die sog. Weinbau-Lokationen einschliessen. Diese letzteren sind geographisch nicht eng an den Weinbaugebieten gebunden, liefern jedoch traditionsgemäss gute Qualität und verfügen über Lagen mit günstigen Gegebenheiten.

Das System der Weinwirtschaftsräte funktioniert als öffentliche Körperschaft. Dies bedeutet, dass die Mitgliedschaft, dem Gesetzt entsprechend, für die Trauben- und Weinerzeuger sowie Weinhändler zwingend vorgeschrieben ist, gleichzeitig aber die Weinwirtschaftsräte, ähnlich wie die autonomen bürgerlichen Organisationen, selbstverwaltend sind.

Das System der Weinwirtschaftsräte besteht aus drei Ebenen.

Seine grundlegenden und wichtigsten Einheiten, die lokalen Weinwirtschaftsräte vetreten die Weinberge um eine oder mehreren Gemeinden und harmonisieren, koordinieren und regeln die Weinerzeugung und Weinhandel in den betroffenen Ortschaften. Zur Zeit gibt es 313 Weinwirtschaftsräte in Ungarn.

Die Vertreter aller Weinwirtschaftsräte, die einem bestimmten Anbaugebiet angehören, bilden den Regionalen Weinwirtschaftsrat. Nach dem Gesetz darf ein Regionaler Weinwirtschaftsrat den Weinwirtschaftsräten nicht Anweisungen geben, jedoch, weil er von ihren Präsidenten und Vertretern zusammengestellt ist, versucht er, die Gestaltung bzw. Erhaltung des einheitlichen Gesichtes des gegebenen Anbaugebietes zu helfen. Er wacht ebenfalls darüber, dass die einzelnen Weinwirtschaftsräte nicht die Interessen von einander stören, gehe es um die Technologie, um den Handel oder anderen Angelegenheiten. Zur Zeit gibt es 22 Anbaugebiete und dementsprechend auch 22 Regionalen Weinwirtschaftsräte in Ungarn.

Die Präsidenten aller Regionalen Weinwirtschaftsräte sowie jeweils ein zusätzlicher Vertreter, zusammen mit dem Generalsekretär, bildet den Nationalen Ungarischen Weinwirtschaftsrat. Diese Körperschaft vertetet die Interessen der ungarischen Weinwirtschaft und koordiniert die fachlichen und ökonomischen Interessen der Anbaugebiete.

Die Ausbildungs- und Forschungsinstitutionen des Weinsektors sowie die Organen der öffentlichen Verwaltung, zusammen mit den Vertretern zahlreicher Organisationen der Weinwirtschaft nehmen in der Arbeit des Nationalen Ungarischen Weinwirtschaftsrates und der Regionalen Weinwirtschaftsräte teil, haben jedoch nur Beraterstatus.

Das System der Weinwirtschaftsräte ist grundsätzlich selbstversorgend, da in erster Linie die Einzahlungen seiner Mitglieder seine finanzielle Quelle bedeuten. Diese wird von der staatlichen Unterstützung ergänzt, die die Weinwirtschaftsräte deswegen erhalten, weil sie Verwaltungsaufgaben übernommen haben, die früher von staatlichen Behörden durchgeführt wurden.

Aufgaben

Eine der wichtigsten Aufgaben der Organisation ist die Sicherung des Schutzes der Ursprungsbezeichnungen. Zu diesem Zweck kontrolliert sie die Anpflanzungen bezüglich der Lage, der Sorte sowie der Einhaltung anderer spezifischen Vorschriften. Durch die Erarbeitung der Regelungen der Weinwirtschaftsräte und der Kontrolle ihrer Einhaltung regelt sie diejenige Elemente des Weinbaues, der Weinbereitung und teilweise des Handels, die die wichtigsten sind und die grösste Wirkung auf die Qualität haben. Es ist der Leiter (der sog. "Richter") des Weinwirtschaftsrates, der die Ursprungsbestätigung für jede einzelne erzeugte Traubenmenge ausgibt, die dann auch die Kontrolle der Herkunft des Weines ermöglicht.

Die Erzeuger sind verpflichtet, ihre Erzeugung und Bestand den Weinwirtschaftsräten zu melden, die die Daten elektronisch verarbeiten.

Eine andere wichtige Tätigkeit der Weinwirtschaftsräte ist die Gestaltung oder - wo es schon existiert - der Schutz des Erscheinungsbildes.

Der Nationaler Ungarischer Weinwirtschaftsrat ist ein Produktrat, d.h. die Regierung lässt sich von ihm beraten, wenn Fragen der Regelung, Marktmassnahmen oder anderen Angelegenheiten bezüglich der Weinwirtschaft besprochen werden sollen.

Dr. András Urbán
Secretary general of the National Council of Wine Communities

Das ungarische für den "Weinwirtschaftsrat" ist "hegyközség", dessen wortgetreue Übersetzung "Berggemeinde" wäre

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